Verteidung

Äußere Verteidigung

Neben der Stabilisierung und dem Ausbau von Handelsbeziehungen steht die vertragliche Verbindung zu anderen, vergleichbaren libertären Gemeinwesen aber auch zu Staaten zur gemeinsamen Absicherung im Vordergrund. Zusätzlich müssen eigene militärische Strukturen zur Verteidigung aufgebaut werden. Ich bin ganz sicher kein Experte auf diesem Gebiet, um zu wissen, was genau getan werden muss und welche Mittel dafür bereitgestellt werden müssen. Aber ohne eine schlagkräftige Verteidigungsstruktur wird eine dauerhafte Verteidigung nicht möglich sein. Große Staaten wie China oder die USA wird es, wenn nicht immer, dann doch noch eine ganze Weile geben. Und diese werden ihre eigenen Interessen auf Biegen und Brechen versuchen durchzusetzen. Die Zerstörung der Nordstream Pipelines, wer auch immer das war, ist ein warnendes Beispiel. Man kennt offenbar keine Grenzen, um den eigenen Status zu verteidigen.

Dies bedeutet aber, dass man in der Lage sein muss, sich gegen Länder wie die USA, Russland oder China verteidigen zu können, gegebenenfalls sogar gegen eine Allianz. Dies klingt nach einer nicht zu lösenden Mammut Aufgabe. Ich habe jedenfalls mehr als nur Zweifel, dass dies gelingen kann. Alles nur eine Utopie?

Innere Verteidigung

Betrachtet man die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland seit Gründung, so kann man zu dem Schluss kommen, dass der Sicherung der Gewaltenteilung ein große, wenn nicht größte Bedeutung beizumessen ist. Spätestens unter Merkel wurden die einzelnen Gewalten durch geschicktes Management der Delegierten unterwandert. Parlamentarier fühlen sich heute nicht mehr nur ihrem eigenen Gewissen und dem Souverän sondern der Fraktion verpflichtet. Als Bürger wähle ich aber keine Fraktion sondern Parlamentarier. Mit der Zeit scheint das Parlament, die zweite Gewalt, zu einer Einrichtung mutiert zu sein, die nur noch dazu da ist, um die Entscheidungen der ersten Gewalt abzunicken. Noch schlimmer sieht es mit der dritten Gewalt, der Judikative, aus. Sie ist organisatorisch von der Exekutive abhängig. Das bedeutet, es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine tatsächlich unabhängige Dritte Gewalt. Auf EU Ebene oder bei der sogenannten „Vierten Gewalt“ sieht es nicht besser aus.

Daraus folgt, dass die libertäre Gesellschaft bereits so gegründet sein muss, dass eine Übernahme durch machtgierige Menschen verhindert werden kann. Strukturen wie Polizei, Zivilschutz, Feuerwehr usw. sind zwar notwendig, aber gegenüber der Errichtung und Aufrechterhaltung einer echten Gewaltenteilung zweitrangig zu betrachten. Die Absicherung des Rechtsstaates nach innen erreicht man also nicht durch Entwicklung von Sicherheitsstrukturen, wie Polizei, nach Gründung der Gesellschaft. Nein, die Verteidigung und Aufrechterhaltung einer echten Gewaltenteilung muss bereits mit Gründung verankert sein.

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