Die Inzidenz, die liebe nichtssagende Kenngröße, sinkt. Spiegel.de berichtet: „Jeder vierte Kreis wieder unter Inzidenzmarke von 100„. Das Infektionsschutzgesetz in der aktuellen Fassung besagt, dass die Regelungen der Notbremse wieder außer Kraft gesetzt werden, wenn die Inzidenz fünf Tage unter 100 liegt. Dies gilt nicht für den Bundesdurchschnitt sondern pro Kreis oder kreisfreie Stadt.

Doch die Politik spricht von Lockerungen für voll Geimpfte; das bedeutet in Abhängigkeit des Impfstatus und nicht der Inzidenz. So zum Beispiel Markus Söder: Konkret soll es Lockerungen für Geimpfte und Genesene geben. Die Welt zitiert Söder mit den Worten: „Wir sind der festen Überzeugung, dass bei einem solchen Fortschritt [Anm.: gemeint ist der Fortschritt beim Impfen, nicht bei der Entwicklung der Inzidenz] der Grundrechtsschutz, die Freiheit des Einzelnen überwiegt“.

Da fragt man sich doch, was ist mit den Gesunden? Als Arbeitnehmer bin ich verpflichtet, mich von einem Arzt krankschreiben zu lassen, wenn ich der Meinung bin, nicht gesund genug zum Arbeiten zu sein. Tut der Arzt das nicht, bin ich gesund. In Vor-Corona-Zeiten genügte dazu ein Besuch beim Arzt, der über eine symptomatische Bewertung feststellt, ob man arbeiten gehen kann oder nicht; sprich, ob man gesund ist oder nicht.

In der Pandemie scheinen Ärzte alleine dazu nicht mehr in der Lage. Der Gesunde an sich hat keinen Anspruch auf seine Grundrechte. Man braucht einen negativen Test, muss von einer Coronainfektion genesen – gesund oder geimpft sein. Gesund – gesund, also ohne erkrankt gewesen zu sein, genügt nicht. Unabhängig davon, was der Arzt sagt.

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