In diesem Artikel behandele ich das Thema, wie sich Vorgaben, zum Beispiel von Krankenkassen oder gesetzlichen Regelungen, auf das Impfen von Patienten auswirken.
Finanzielle Aspekte
Als ersten Punkt möchte ich eine neue Regelung der Vorhaltepauschale für Hausärzte nennen. Die neue Impfbedingung lautet: „Neu ist ein Abschlag für Hausarztpraxen, die weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal durchführen. Ihre Vorhaltepauschale wird um 40 Prozent gekürzt, da Impfen zur hausärztlichen Grundversorgung gehört.“ Uncutnews.ch fasst den aktuellen Stand schön, wie folgt, zusammen: „Hausärzte würden gezwungen, Impfungen auch dann durchzuführen, wenn medizinisch kein klarer Nutzen bestehe oder Patienten diese ablehnen.“
In diesem Zusammenhang ist auch eine Änderung in der Grundversicherung zu nennen: „Impfungen ab dem 1. Januar 2026 von der Franchise befreit.“
Das heisst, Hausärzte, die zu wenig impfen werden finanziell schlechter gestellt. Patienten, die sich impfen lassen, werden finanziell belohnt.
Operationen
Es kursiert das Gerücht, dass in Krankenhäusern die Aufklärungsbögen verändert werden. Wer unterschreibt, könnte dann während OPs geimpft werden. In den Kommentaren auf dem Instagram Beitrag liest man häufig, dass es sich bei dieser Aussage um Unsinn handele. Jedoch ist auch auf dieser Seite von impfen-nein-danke.de von Verschleierung die Rede. An anderer Stelle wiederum wird vor dieser Information gewarnt. Es würde Angst vor einer versteckten Impfung geschürt. In letzterem Artikel werden vor allem die Begrifflichkeiten kritisiert. So werde behauptet: „Krankenhäuser würden Begriffe wie „Biologika“ und „Biogenics“ in Aufklärungsbögen einsetzen, um Impfungen oder Gentherapien zu verschleiern.“ Im weiteren Verlauf des Textes wird unter anderem der Begriff „Biologika“ näher erklärt als: „Biologika (engl. Biologics) sind Arzneimittel, die aus lebenden Zellen oder Organismen hergestellt werden – nicht durch chemische Synthese. Dazu zählen unter anderem Impfstoffe, monoklonale Antikörper, Gentherapien, Blutprodukte, Insulin und andere komplexe Wirkstoffe.“
Nun gut, der Begriff Biologika ist also definiert. Ich gebe zu, dass mir bis dato nicht bekannt war, dass darunter auch Impfstoffe zu verstehen sind.
Was auf dieser Seite von mimikama.org im Weiteren erklärt wird, lässt mich ehrlich gesagt verwirrt zurück. Es heisst: „Und nein: Niemand darf dich deshalb einfach impfen.
Dass ein Aufklärungsbogen die Begriffe „Biologika“ oder „Biologics“ enthält, heißt nur, dass es um eine Behandlung mit einem biotechnologisch hergestellten Arzneimittel geht – etwa eine Rheuma-Therapie, Antikörper-Behandlung oder Insulingabe.
Das Wort auf dem Papier gibt dem Krankenhaus keinerlei rechtliche Befugnis, dir irgendetwas anderes – geschweige denn eine Impfung – zu verabreichen.“
Was wird denn hier ausgesagt? Dass es um eine Behandlung mit biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln geht. Wenn nun „biotechnologisch hergestellten Arzneimittel“ Impfstoffe umfassen, stimme ich doch zu, dass mir auch Impfstoffe verabreicht werden können, wenn ich den Aufklärungsbogen unterschreibe. Der zweite Absatz stünde dann im Widerspruch zum ersten, dass man eben gerade keine Befugnis für eine Impfung erteilt habe.
Ich konnte keinen entsprechenden Aufklärungsbogen finden und kann somit den aktuellen Stand nicht aus eigener Anschauung prüfen. Fakt scheint zu sein, dass es sich zunächst um ein Gerücht handelt. Man wird abwarten müssen, welche Aufklärungsbögen nächstes Jahr veröffentlicht werden.