Infektionsschutzgesetz – Zweck verfehlt
Zwecke Das Infektionsschutzgesetz gibt folgende Zwecke, im allgemeinen als auch bezogen auf Covid19 an: Paragraph 1, Satz (1) übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Paragraph 28a, Absatz (3) Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems eine drohende Überlastung der regionalen und überregionalen stationären Versorgung … Weiterlesen